Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: [18.02.2026]
- Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Dienste von FragJetzt.AI sowie für Onboarding‑, Einrichtungs‑, Anpassungs‑, Support- und Wartungsleistungen des Anbieters.
- Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen Anbieter und Kunde. Sollten Regelungen dieser AGB den im Vertrag gemachten Angaben widersprechen, gehen die Regelungen des Vertrags diesen AGB vor.
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) und Kommunen. Verträge mit Verbrauchern iSd KSchG sind werden nicht ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Vertragsabschluss, Vertragsschluss durch Onboarding-Start
- Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit dem Start des Onboardings zustande, insbesondere wenn der Anbieter mit der Erstellung/Konfiguration eines individuellen Agenten beginnt oder Zugang/Test-Agent übermittelt wird.
- Der Kunde bestätigt, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.
- Der Anbieter kann Leistungen auch durch Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen erbringen, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
- Leistungsbeschreibung / Keine Erfolgsschuld
- Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als Software-as-a-Service zur Verfügung. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Plan/Leistungsblatt.
- Bei dem angebotenen Dienst handelt es sich weder um ein verbotenes KISystem und noch ein HochrisikoSystem im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („EUKIVerordnung“).
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (z. B. „immer richtige Antworten“, „immer vollständige Ergebnisse“, „rechtssichere Beratung“).
- Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und ändern, sofern dadurch keine wesentliche, unzumutbare Einschränkung der Kernfunktionalität eintritt.
- Der Anbieter ist berechtigt, aus Sicherheits- oder Compliance-Gründen Inhalte/Antworten/Flows zu beschränken, zu filtern oder Funktionen temporär zu deaktivieren.
- Einbindung durch Codesnippet (Web-Widget)
- Zur Einbindung des Dienstes in die Website/Umgebung des Kunden stellt der Anbieter dem Kunden ein Codesnippet (z. B. JavaScript/Embed) und ggf. Integrationshinweise zur Verfügung.
- Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Einbindung in seine Systeme (CMS, Content-Management, Tag-Manager, Sicherheitsrichtlinien, Performance-Budget).
- Störungen, die aus der Kundenumgebung (z. B. Caching, Script-Blocker, CSP-Policies, Plugin-Konflikte) resultieren, gelten nicht als Mangel des Dienstes.
- Onboarding, Test-Agent, Rückmeldung, Abnahme
- Onboarding-Ablauf (Standard): Datensammlung/Quellenfreigabe → Einrichtung/Indexierung/Prompting → Test-Agent → Kundenfeedback → Fine-Tuning → Go-Live.
- Test-Agent & Testfrist: Nach Bereitstellung des Test-Agenten hat der Kunde 72 Stunden Zeit zur Prüfung und Rückmeldung.
- Erinnerung: Nach Ablauf der 48 Stunden versendet der Anbieter eine Erinnerungs-E-Mail.
- Fine-Tuning:
- beginnt nach Rückmeldung des Kunden oder ausdrücklicher Freigabe, oder
- kann nach der Erinnerungs-E-Mail begonnen werden, sobald der Kunde antwortet.
- Abnahmefiktion: Der Anbieter kann den Kunden nach Bereitstellung der Leistung zur Abnahme auffordern. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang dieser Aufforderung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß und nutzbar ist und der Auftraggeber keine wesentlichen, reproduzierbaren Mängel gemeldet hat (Start „Go-Live“). Erfolgt 7 Tage nach der Erinnerungs-E-Mail keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Dienst in dieser Zeit technisch nutzbar war und keine reproduzierbaren, gravierenden Mängel gemeldet wurden.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Test klar und nachvollziehbar zu melden: (a) Frage/Prompt, (b) erwartete Antwort, © tatsächliche Ausgabe, (d) idealerweise Quelle/Beleg.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
A. Mitwirkungspflichten
- Der Kunde stellt alle für Onboarding und Betrieb erforderlichen Informationen/Quellen/Daten rechtzeitig bereit und sorgt dafür, dass zu diesem Zeitpunkt für die nötigen Rechte (Urheber‑, Nutzungs‑, Daten‑, Markenrechte) nachweislich vorliegen. Diese sind dem Anbieter gegebenenfalls auf dessen Nachfrage vorzuweisen.
- Der Kunde sorgt dafür, dass die passenden Zuständigkeiten (Ansprechperson, technische Einbindung, Feedback-Schleifen) für den Anbieter bei Bedarf verfügbar und erreichbar sind.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verschieben sich Fristen entsprechend; daraus resultierende Mehrkosten kann der Anbieter jedenfalls gesondert verrechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere der EUKIVerordnung, der DSGVO und des Urheberrechts, zu nutzen. Die Nutzung des Dienstes, einschließlich aller durch den Kunden konfigurierten oder eingesetzten KI-Instanzen/Agenten, ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
- Der Kunde verpflichtet sich, den zur Verfügung gestellten Dienst nur für den vertraglich vereinbarten und in der Leistungsbeschreibung definierten Zweck zu verwenden. Eine Zweckänderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
- Der Kunde verpflichtet sich, den zur Verfügung gestellten Dienst nicht für verbotene Anwendungen gemäß Art. 5 EU-KI-Verordnung zu nutzen, insbesondere nicht für: Techniken der unterschwelligen Beeinflussung, Social Scoring oder Ausnutzung von schutzbedürftigen Personen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für:
- die rechtmäßige Nutzung der KI-Systeme in seinem Geschäftsbereich;
- die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der eigenen Datenverarbeitung
- die Sicherstellung menschlicher Aufsicht bei der Nutzung der KI-Systeme in kritischen Anwendungsbereichen.
- Entgelte, Faktura, Zahlung (Netto + USt)
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Onboarding-/Setup-Fee: Eine einmalige Fee für Onboarding/Einrichtung/Erstellung eines individuellen Agenten wird gemäß Angebot verrechnet.
- Absprung nach Start: Nach Zusage und Beginn des Onboardings bzw. Erstellung des individuellen Agenten ist die Onboarding-/Setup-Fee auch dann fällig, wenn der Kunde das Projekt abbricht oder vom Go-Live Abstand nimmt.
- Rechnungsstellung nach Testprozess:
- Rechnung wird gestellt, sobald der Kunde den Agenten schriftlich oder mündlich als „ok“ freigibt oder
- bei ausbleibender Rückmeldung des Kunden 7 Tage nach der Erinnerungs-E-Mail innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung des Anbieters zur Abnahme ((Abnahmefiktion, Punkt 5. 5)).
- Bei ausdrücklicher Absage innerhalb der Testphase wird keine Rechnung für die laufende Nutzung gestellt; eine bereits ausgelöste Setup-Fee gemäß Punkt 7.3 bleibt unberührt.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes steht.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (UGB) sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten. Der Anbieter ist berechtigt, Zugänge bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
- Laufzeit, Kündigung, automatische Verlängerung
- Monatliche Lösung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Kündigungsfrist: 14 Tage zum Periodenende, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Jährliche Zahlung: Bei jährlicher Zahlung gilt eine 12-Monatsbindung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ende der jeweiligen Bindungsperiode schriftlich gekündigt wird (E‑Mail ausreichend).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Support, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten
- Der Support des Anbieters ist erreichbar von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen österreichische Feiertage) erreichbar.
- Reaktionszeit: Der Anbieter reagiert auf Supportanfragen üblicherweise innerhalb von 1 Werktag (erste Rückmeldung/Einordnung). Fixe Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn dies schriftlich als SLA vereinbart wurde.
- Kritische Störungen (System nicht nutzbar) werden bevorzugt behandelt.
- Zulässige Nutzung / Verbotene Inhalte / Ethik
- Der Kunde darf den Dienst nur rechtmäßig nutzen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Untersagt sind insbesondere: Missbrauch, Sicherheits-/Lasttests ohne Freigabe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Reverse Engineering, automatisierte Massennutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs, Spam/Phishing, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte.
- Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, seine Anmeldedaten an Unbefugte weiterzugeben und verhindert durch ausreichende Sicherheitsmaßnahmen, dass Personen, die keine berechtigten Nutzer sind, keinen Zugang erhalten.
- Der Anbieter ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch Inhalte/Accounts zu sperren und die Nutzung einzuschränken.
- Beide Parteien bekennen sich zu den Grundsätzen einer vertrauenswürdigen, menschenzentrierten KI gemäß den Erwägungsgründen der KI-VO. Dies umfasst insbesondere die Beachtung von Transparenz, Nichtdiskriminierung, Fairness und menschlicher Aufsicht.
- KI-Ausgaben, Prüfpflicht, Verantwortung
- Der Dienst liefert KI-generierte Ergebnisse, die fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein können.
- Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor Umsetzung fachlich zu prüfen, insbesondere bei sicherheits‑, norm‑, haftungs- oder rechtsrelevanten Sachverhalten.
- Der Dienst stellt keine rechtsverbindliche oder fachliche Beratung dar.
- Rechte / Nutzungsrechte
- Alle Rechte an Software, Modellen/Architektur, Prompt-Grundlagen, UI, Konzepten und Know-how verbleiben beim Anbieter.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung im Unternehmen im vereinbarten Umfang.
- Kundendaten/Inhalte verbleiben beim Kunden; der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein.
- Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV)
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und den jeweils geltenden Datenschutzunterlagen. Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme.
- Auftragsverarbeitung: Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber Betroffenen, soweit er Verantwortlicher iSd DSGVO ist.
- Abnahme, Rügepflicht, Gewährleistung, Garantie, Aktualisierungspflicht
14.1 Eigenmächtige Eingriffe / Mehraufwand
Wenn der Kunde eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen/Einrichtung des Anbieters eingreift (z. B. undokumentierte Änderungen an Datenquellen, Prompting, Integrationen, Codesnippet-Einbindung oder Systemumgebung) oder Änderungen vornimmt, die für den Anbieter nicht mehr leicht nachverfolgbar sind, haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Mehraufwand des Anbieters (z. B. Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung).
14.2 Rügeverpflichtung (Präklusion)14.3 Garantie
- Der Kunde hat nach der Testphase (Abnahme gemäß Punkt 5. 5)) nach schriftlicher Anforderung einer Zwischenabnahme, nach Übergabe sowie nach Aufnahme des Echtbetriebs („Go-Live“) die Leistungen spätestens binnen 8 Tagen schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
- Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als abgenommen.
- Verdeckte Mängel/Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie‑, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
- Die Rüge hat den Mangel/Schaden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben; bei nicht ständig auftretenden Mängeln sind Zeiten und Rahmenbedingungen zu nennen. Der Kunde hat alle zur Untersuchung/Behebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
- Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Garantie‑, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie sonstige Haftungsansprüche (insb. Regress) ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit Leistungsteile über eine von Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese direkt beim Dritten geltend zu machen. Eine Garantiezusage des Anbieters besteht nur, sofern ausdrücklich schriftlich zugesagt; der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Eintritts des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.
14.4 Gewährleistung (SaaS)14.5 Aktualisierungspflicht / Irrtum / Verkürzung über die Hälfte
- Bei Leistungen auf Basis dieses SaaS-Vertrages hat der Kunde ein Recht auf Mäangelbehebung gemäß einem allfällig implementierten Service-Level (sofern vereinbart).
- Bei Leistungen, die nicht auf Basis dieses SaaS-Vertrages erbracht werden (z. B. Zusatzleistungen außerhalb der SaaS-Nutzung), werden Gewährleistung und Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
- Verbesserung/Austausch, Preisminderung oder Wandlung erfolgen nach Wahl des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig; durch Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie neu zu laufen.
- Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen, soweit zulässig.
- Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen, soweit zulässig.
- Haftung, KI-Inhalte, Drittleistungen, Verfallsfristen, Beweislast, Nachfrist, Rücktritt
15.1 Zulässige Nutzung / Haftung für KI-Inhalte / Sicherheitsmaßnahmen15.2 Schadenersatz und sonstige Ansprüche (inkl. Regress) / Verfall
- Die Nutzung des Dienstes, einschließlich aller durch den Kunden konfigurierten oder eingesetzten KI-Instanzen/Agenten, ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Dem Kunden ist eine über die Bestimmungen des Vertrags hinausgehende Nutzung untersagt. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Umfangs zulässig. Unbefugte Zugriffe durch Dritte auf den Dienst hat der Kunde durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zu verhindern. Im Falle eines Verstoßes ist der Kunde zur umgehenden Meldung an den Anbieter verpflichtet.
- Bei der Abfrage/Verarbeitung von Bestelldaten, Zugangsdaten oder sonst sicherheitsrelevanten Informationen ist der Kunde verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Sicherheitsabfragen oder Mehrfachauthentifizierung) in den Dialogfluss/Prozess einzubauen.
15.3 Haftung bei Nichteinhaltung garantierter Betriebszeit (SLA)
- Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Kunden sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruhen.
- Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden sowie Ansprüche aufgrund nicht dispositiver (zwingender) Haftungsvorschriften.
- Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit eine garantierte Betriebszeit/Verfügbarkeit vereinbart ist, ist die Haftung im Fall der Nichteinhaltung – soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht – auf die Ausstellung einer Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt. Die Gutschrift ist binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung über die Support-Adresse anzufordern, andernfalls verfällt der Anspruch.
15.4 Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen / Third-Party-Products15.5 Haftung bei Integration von Fremdleistungen/Komponenten durch den Kunden
- Bei vereinbarten Fremdleistungen/Third-Party-Products besteht die Verpflichtung des Anbieters ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der Fremdleistungen.
- Dritte, die vereinbarte Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters; für die Fremdleistungen selbst ist jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen, soweit zulässig.
- Werden Fremdleistungen auf Weisung des Kunden herangezogen (vom Kunden ausgewählt), ist jegliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit zulässig.
15.6 Haftung bei Verwendung von Services/Komponenten Dritter
- Für durch den Kunden integrierte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder sonstige Produkte/Leistungen des Kunden oder Dritter trifft den Anbieter keine Haftung.
- Wird der Anbieter über die Rechtswidrigkeit solcher integrierten Leistungen informiert, ist der Anbieter berechtigt und – soweit gesetzlich erforderlich – verpflichtet, diese zu deaktivieren/löschen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. Der Kunde hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.
Soweit der Anbieter vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung für diese Services/Komponenten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf Auswahlverschulden reduziert, soweit zulässig.
15.7 Haftung bei kostenlosen Leistungen
Soweit der Anbieter Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung hierfür ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.8 Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
15.9 Beweislast
Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere sind das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt, Zeitpunkt der Feststellung, Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie Verschulden/Grad des Verschuldens vom Kunden zu beweisen, soweit zulässig.
15.10 Nachfrist
Im Fall nicht vereinbarungsgemäßer Vertragserfüllung ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn er dem Anbieter schriftlich eine angemessene, zumindest aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung aus wichtigem Grund, soweit zulässig.
15.11 Vertragsrücktritt (Form)
Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären, soweit zulässig.
15.12 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Ausfall kritischer Infrastruktur, soweit diese Ereignisse außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und von dieser nicht zu vertreten sind.
- Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
- Ausnahmen: öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen, gesetzliche Offenlegungspflichten.
- Änderungen der AGB
- Der Anbieter darf diese AGB aus sachlichem Grund (Recht, Sicherheit, Technik) ändern.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.
- Gerichtsstand: Wien, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest wirksam (salvatorische Klausel).
- Erklärungen per E‑Mail sind zulässig, sofern nicht zwingendes Recht Schriftform verlangt (Punkt 15.11 bleibt davon unberührt).
- Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen dieser AGB angefertigt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.