All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

Stand: [18.02.2026]

  1. Gel­tungs­be­reich
    1. Die­se AGB gel­ten für alle Ver­trä­ge über die Nut­zung der Diens­te von FragJetzt.AI sowie für Onboarding‑, Einrichtungs‑, Anpassungs‑, Sup­port- und War­tungs­leis­tun­gen des Anbie­ters.
    2. Die­se AGB sind inte­gra­ler Bestand­teil des Ver­trags zwi­schen Anbie­ter und Kun­de. Soll­ten Rege­lun­gen die­ser AGB den im Ver­trag gemach­ten Anga­ben wider­spre­chen, gehen die Rege­lun­gen des Ver­trags die­sen AGB vor.
    3. Der Dienst rich­tet sich aus­schließ­lich an Unter­neh­mer (B2B) und Kom­mu­nen. Ver­trä­ge mit Ver­brau­chern iSd KSchG sind wer­den nicht aus­ge­schlos­sen.
    4. Abwei­chen­de oder ergän­zen­de Bedin­gun­gen des Kun­den gel­ten nur, wenn der Anbie­ter deren Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich bestä­tigt.
  2. Ver­trags­ab­schluss, Ver­trags­schluss durch Onboar­ding-Start
    1. Ange­bo­te des Anbie­ters sind frei­blei­bend, sofern sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net sind.
    2. Der Ver­trag kommt kommt durch schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder spä­tes­tens mit dem Start des Onboar­dings zustan­de, ins­be­son­de­re wenn der Anbie­ter mit der Erstellung/Konfiguration eines indi­vi­du­el­len Agen­ten beginnt oder Zugan­g/­Test-Agent über­mit­telt wird.
    3. Der Kun­de bestä­tigt, zur Ver­tre­tung des Unter­neh­mens berech­tigt zu sein.
    4. Der Anbie­ter kann Leis­tun­gen auch durch Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen erbrin­gen, soweit nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen.
  3. Leis­tungs­be­schrei­bung / Kei­ne Erfolgs­schuld
    1. Der Anbie­ter stellt dem Kun­den den Dienst als Soft­ware-as-a-Ser­vice zur Ver­fü­gung. Der kon­kre­te Funk­ti­ons- und Leis­tungs­um­fang ergibt sich aus Angebot/Plan/Leistungsblatt.
    2. Bei dem ange­bo­te­nen Dienst han­delt es sich weder um ein ver­bo­te­nes KISys­tem und noch ein Hoch­ri­si­ko­Sys­tem im Sin­ne der Ver­ord­nung (EU) 2024/1689 („EUKI­Ver­ord­nung“).
    3. Der Anbie­ter schul­det die Bereit­stel­lung des Diens­tes im ver­ein­bar­ten Umfang, nicht jedoch einen bestimm­ten Erfolg (z. B. „immer rich­ti­ge Ant­wor­ten“, „immer voll­stän­di­ge Ergeb­nis­se“, „rechts­si­che­re Bera­tung“).
    4. Der Anbie­ter darf den Dienst wei­ter­ent­wi­ckeln und ändern, sofern dadurch kei­ne wesent­li­che, unzu­mut­ba­re Ein­schrän­kung der Kern­funk­tio­na­li­tät ein­tritt.
    5. Der Anbie­ter ist berech­tigt, aus Sicher­heits- oder Com­pli­ance-Grün­den Inhalte/Antworten/Flows zu beschrän­ken, zu fil­tern oder Funk­tio­nen tem­po­rär zu deak­ti­vie­ren.
  4. Ein­bin­dung durch Code­s­nip­pet (Web-Wid­get)
    1. Zur Ein­bin­dung des Diens­tes in die Website/Umgebung des Kun­den stellt der Anbie­ter dem Kun­den ein Code­s­nip­pet (z. B. JavaScript/Embed) und ggf. Inte­gra­ti­ons­hin­wei­se zur Ver­fü­gung.
    2. Der Kun­de ist ver­ant­wort­lich für die kor­rek­te Ein­bin­dung in sei­ne Sys­te­me (CMS, Con­tent-Manage­ment, Tag-Mana­ger, Sicher­heits­richt­li­ni­en, Per­for­mance-Bud­get).
    3. Stö­run­gen, die aus der Kun­den­um­ge­bung (z. B. Caching, Script-Blo­cker, CSP-Poli­ci­es, Plug­in-Kon­flik­te) resul­tie­ren, gel­ten nicht als Man­gel des Diens­tes.
  5. Onboar­ding, Test-Agent, Rück­mel­dung, Abnah­me
    1. Onboar­ding-Ablauf (Stan­dard): Datensammlung/Quellenfreigabe → Einrichtung/Indexierung/Prompting → Test-Agent → Kun­den­feed­back → Fine-Tuning → Go-Live.
    2. Test-Agent & Test­frist: Nach Bereit­stel­lung des Test-Agen­ten hat der Kun­de 72  Stun­den Zeit zur Prü­fung und Rück­mel­dung.
    3. Erin­ne­rung: Nach Ablauf der 48 Stun­den ver­sen­det der Anbie­ter eine Erin­ne­rungs-E-Mail.
    4. Fine-Tuning:
      1. beginnt nach Rück­mel­dung des Kun­den oder aus­drück­li­cher Frei­ga­be, oder
      2. kann nach der Erin­ne­rungs-E-Mail begon­nen wer­den, sobald der Kun­de ant­wor­tet.
    5. Abnah­me­fik­ti­on: Der Anbie­ter kann den Kun­den nach Bereit­stel­lung der Leis­tung zur Abnah­me auf­for­dern. Erfolgt inner­halb von 7 Kalen­der­ta­gen nach Zugang die­ser Auf­for­de­rung kei­ne Rück­mel­dung, gilt die Leis­tung als abge­nom­men, sofern sie im Wesent­li­chen ver­trags­ge­mäß und nutz­bar ist und der Auf­trag­ge­ber kei­ne wesent­li­chen, repro­du­zier­ba­ren Män­gel gemel­det hat (Start „Go-Live“). Erfolgt 7 Tage nach der Erin­ne­rungs-E-Mail kei­ne Rück­mel­dung, gilt die Leis­tung als abge­nom­men, sofern der Dienst in die­ser Zeit tech­nisch nutz­bar war und kei­ne repro­du­zier­ba­ren, gra­vie­ren­den Män­gel gemel­det wur­den.
    6. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, im Test klar und nach­voll­zieh­bar zu mel­den: (a) Frage/Prompt, (b) erwar­te­te Ant­wort, © tat­säch­li­che Aus­ga­be, (d) idea­ler­wei­se Quelle/Beleg.
  6. Mit­wir­kungs­pflich­ten des Kun­den A. Mit­wir­kungs­pflich­ten
    1. Der Kun­de stellt alle für Onboar­ding und Betrieb erfor­der­li­chen Informationen/Quellen/Daten recht­zei­tig bereit und sorgt dafür, dass zu die­sem Zeit­punkt für die nöti­gen Rech­te (Urheber‑, Nutzungs‑, Daten‑, Mar­ken­rech­te) nach­weis­lich vor­lie­gen. Die­se sind dem Anbie­ter gege­be­nen­falls auf des­sen Nach­fra­ge vor­zu­wei­sen.
    2. Der Kun­de sorgt dafür, dass die pas­sen­den Zustän­dig­kei­ten (Ansprech­per­son, tech­ni­sche Ein­bin­dung, Feed­back-Schlei­fen) für den Anbie­ter bei Bedarf ver­füg­bar und erreich­bar sind.
    3. Ver­zö­gert sich die Leis­tungs­er­brin­gung auf­grund feh­len­der Mit­wir­kung, ver­schie­ben sich Fris­ten ent­spre­chend; dar­aus resul­tie­ren­de Mehr­kos­ten kann der Anbie­ter jeden­falls geson­dert ver­rech­nen.
    B. Zweck­bin­dung
    1. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, den zur Ver­fü­gung gestell­ten Dienst nur im Rah­men der gel­ten­den Geset­ze, ins­be­son­de­re der EUKI­Ver­ord­nung, der DSGVO und des Urhe­ber­rechts, zu nut­zen. Die Nut­zung des Diens­tes, ein­schließ­lich aller durch den Kun­den kon­fi­gu­rier­ten oder ein­ge­setz­ten KI-Instan­zen/­Agen­ten, ist aus­schließ­lich zu Zwe­cken zuläs­sig, die im Rah­men einer gewöhn­li­chen Geschäfts­tä­tig­keit und im Ein­klang mit gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erfol­gen.
    2. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, den zur Ver­fü­gung gestell­ten Dienst nur für den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten und in der Leis­tungs­be­schrei­bung defi­nier­ten Zweck zu ver­wen­den. Eine Zweck­än­de­rung bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Anbie­ters.
    3. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, den zur Ver­fü­gung gestell­ten Dienst nicht für ver­bo­te­ne Anwen­dun­gen gemäß Art. 5 EU-KI-Ver­ord­nung zu nut­zen, ins­be­son­de­re nicht für: Tech­ni­ken der unter­schwel­li­gen Beein­flus­sung, Social Scoring oder Aus­nut­zung von schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen.
    4. Der Kun­de trägt die Ver­ant­wor­tung für:
      • die recht­mä­ßi­ge Nut­zung der KI-Sys­te­me in sei­nem Geschäfts­be­reich;
      • die Ein­hal­tung daten­schutz­recht­li­cher Vor­ga­ben bei der eige­nen Daten­ver­ar­bei­tung
      • die Sicher­stel­lung mensch­li­cher Auf­sicht bei der Nut­zung der KI-Sys­te­me in kri­ti­schen Anwen­dungs­be­rei­chen.
  7. Ent­gel­te, Fak­tu­ra, Zah­lung (Net­to + USt)
    1. Alle Prei­se ver­ste­hen sich net­to zuzüg­lich gesetz­li­cher Umsatz­steu­er, sofern nicht aus­drück­lich anders ange­ge­ben.
    2. Onboar­ding-/Set­up-Fee: Eine ein­ma­li­ge Fee für Onboarding/Einrichtung/Erstellung eines indi­vi­du­el­len Agen­ten wird gemäß Ange­bot ver­rech­net.
    3. Absprung nach Start: Nach Zusa­ge und Beginn des Onboar­dings bzw. Erstel­lung des indi­vi­du­el­len Agen­ten ist die Onboar­ding-/Set­up-Fee auch dann fäl­lig, wenn der Kun­de das Pro­jekt abbricht oder vom Go-Live Abstand nimmt.
    4. Rech­nungs­stel­lung nach Test­pro­zess:
      1. Rech­nung wird gestellt, sobald der Kun­de den Agen­ten schrift­lich oder münd­lich als „ok“ frei­gibt oder
      2. bei aus­blei­ben­der Rück­mel­dung des Kun­den 7 Tage nach der Erin­ne­rungs-E-Mail inner­halb von 7 Kalen­der­ta­gen nach Zugang der Auf­for­de­rung des Anbie­ters zur Abnah­me ((Abnah­me­fik­ti­on, Punkt 5. 5)).
      3. Bei aus­drück­li­cher Absa­ge inner­halb der Test­pha­se wird kei­ne Rech­nung für die lau­fen­de Nut­zung gestellt; eine bereits aus­ge­lös­te Set­up-Fee gemäß Punkt 7.3 bleibt unbe­rührt.
    5. Zah­lungs­ziel: Rech­nun­gen sind bin­nen 14 Tagen net­to ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug fäl­lig, sofern im Ange­bot nichts Abwei­chen­des steht.
    6. Bei Zah­lungs­ver­zug gel­ten die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen (UGB) sowie ange­mes­se­ne Mahn- und Inkas­so­kos­ten. Der Anbie­ter ist berech­tigt, Zugän­ge bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung zu sper­ren.
  8. Lauf­zeit, Kün­di­gung, auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung
    1. Monat­li­che Lösung: Der Ver­trag läuft auf unbe­stimm­te Zeit und kann monat­lich zum Ende der jewei­li­gen Abrech­nungs­pe­ri­ode gekün­digt wer­den. Kün­di­gungs­frist: 14 Tage zum Peri­oden­en­de, sofern im Ange­bot nichts ande­res ver­ein­bart ist.
    2. Jähr­li­che Zah­lung: Bei jähr­li­cher Zah­lung gilt eine 12-Monats­bin­dung. Der Ver­trag ver­län­gert sich auto­ma­tisch um wei­te­re 12 Mona­te, sofern nicht spä­tes­tens 30 Tage vor Ende der jewei­li­gen Bin­dungs­pe­ri­ode schrift­lich gekün­digt wird (E‑Mail aus­rei­chend).
    3. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt.
  9. Sup­port, Erreich­bar­keit, Reak­ti­ons­zei­ten
    1. Der Sup­port des Anbie­ters ist erreich­bar von Mon­tag bis Frei­tag 09:00 bis 17:00 Uhr (aus­ge­nom­men öster­rei­chi­sche Fei­er­ta­ge) erreich­bar.
    2. Reak­ti­ons­zeit: Der Anbie­ter reagiert auf Sup­port­an­fra­gen übli­cher­wei­se inner­halb von 1 Werk­tag (ers­te Rückmeldung/Einordnung). Fixe Wie­der­her­stel­lungs­zei­ten gel­ten nur, wenn dies  schrift­lich als SLA ver­ein­bart wur­de.
    3. Kri­ti­sche Stö­run­gen (Sys­tem nicht nutz­bar) wer­den bevor­zugt behan­delt.
  10. Zuläs­si­ge Nut­zung / Ver­bo­te­ne Inhal­te / Ethik
    1. Der Kun­de darf den Dienst nur recht­mä­ßig nut­zen und kei­ne Rech­te Drit­ter ver­let­zen.
    2. Unter­sagt sind ins­be­son­de­re: Miss­brauch, Sicher­heits-/Last­tests ohne Frei­ga­be, Umge­hung tech­ni­scher Schutz­maß­nah­men, Rever­se Engi­nee­ring, auto­ma­ti­sier­te Mas­sen­nut­zung außer­halb des ver­ein­bar­ten Umfangs, Spam/Phishing, rechts­wid­ri­ge oder dis­kri­mi­nie­ren­de Inhal­te.
    3. Dem Kun­den ist es aus­drück­lich unter­sagt, sei­ne Anmel­de­da­ten an Unbe­fug­te wei­ter­zu­ge­ben und ver­hin­dert durch aus­rei­chen­de Sicher­heits­maß­nah­men, dass Per­so­nen, die kei­ne berech­tig­ten Nut­zer sind, kei­nen Zugang erhal­ten.
    4. Der Anbie­ter ist berech­tigt, bei Ver­dacht auf Miss­brauch Inhalte/Accounts zu sper­ren und die Nut­zung ein­zu­schrän­ken.
    5. Bei­de Par­tei­en beken­nen sich zu den Grund­sät­zen einer ver­trau­ens­wür­di­gen, men­schen­zen­trier­ten KI gemäß den Erwä­gungs­grün­den der KI-VO. Dies umfasst ins­be­son­de­re die Beach­tung von Trans­pa­renz, Nicht­dis­kri­mi­nie­rung, Fair­ness und mensch­li­cher Auf­sicht.
  11. KI-Aus­ga­ben, Prüf­pflicht, Ver­ant­wor­tung
    1. Der Dienst lie­fert KI-gene­rier­te Ergeb­nis­se, die feh­ler­haft, unvoll­stän­dig oder miss­ver­ständ­lich sein kön­nen.
    2. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, KI-Aus­ga­ben vor Umset­zung fach­lich zu prü­fen, ins­be­son­de­re bei sicherheits‑, norm‑, haf­tungs- oder rechts­re­le­van­ten Sach­ver­hal­ten.
    3. Der Dienst stellt kei­ne rechts­ver­bind­li­che oder fach­li­che Bera­tung dar.
  12. Rech­te / Nut­zungs­rech­te
    1. Alle Rech­te an Soft­ware, Modellen/Architektur, Prompt-Grund­la­gen, UI, Kon­zep­ten und Know-how ver­blei­ben beim Anbie­ter.
    2. Der Kun­de erhält für die Ver­trags­dau­er ein ein­fa­ches, nicht über­trag­ba­res, nicht unter­li­zen­zier­ba­res Nut­zungs­recht zur inter­nen Nut­zung im Unter­neh­men im ver­ein­bar­ten Umfang.
    3. Kundendaten/Inhalte ver­blei­ben beim Kun­den; der Kun­de räumt dem Anbie­ter die zur Ver­trags­er­fül­lung erfor­der­li­chen Nut­zungs- und Ver­ar­bei­tungs­rech­te ein.
  13. Daten­schutz / Auf­trags­ver­ar­bei­tung (AVV)
    1. Der Anbie­ter ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten gemäß DSGVO und den jeweils gel­ten­den Daten­schutz­un­ter­la­gen. Der Anbie­ter trifft dem Stand der Tech­nik ent­spre­chen­de tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, um die Sicher­heit der Daten­ver­ar­bei­tung gemäß Art. 32 DSGVO zu gewähr­leis­ten. Dies umfasst ins­be­son­de­re Maß­nah­men zur Pseud­ony­mi­sie­rung, Ver­schlüs­se­lung, Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät, Ver­füg­bar­keit und Belast­bar­keit der Sys­te­me.
    2. Auf­trags­ver­ar­bei­tung: Sofern der Anbie­ter per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Kun­den ver­ar­bei­tet, schlie­ßen die Par­tei­en einen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV).
    3. Der Kun­de ist ver­ant­wort­lich für die Rechts­grund­la­gen und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über Betrof­fe­nen, soweit er Ver­ant­wort­li­cher iSd DSGVO ist.
  14. Abnah­me, Rüge­pflicht, Gewähr­leis­tung, Garan­tie, Aktua­li­sie­rungs­pflicht
14.1 Eigen­mäch­ti­ge Ein­grif­fe / Mehr­auf­wand
Wenn der Kun­de eigen­mäch­tig in nicht ver­ein­bar­ter Wei­se in die Leistungen/Einrichtung des Anbie­ters ein­greift (z. B. undo­ku­men­tier­te Ände­run­gen an Daten­quel­len, Promp­ting, Inte­gra­tio­nen, Code­s­nip­pet-Ein­bin­dung oder Sys­tem­um­ge­bung) oder Ände­run­gen vor­nimmt, die für den Anbie­ter nicht mehr leicht nach­ver­folg­bar sind, haf­tet der Kun­de für den dadurch ent­ste­hen­den Mehr­auf­wand des Anbie­ters (z. B. Nach­prü­fung, Doku­men­ta­ti­on, Män­gel­fest­stel­lung, Män­gel­zu­ord­nung, Män­gel­be­he­bung).
14.2 Rüge­ver­pflich­tung (Prä­k­lu­si­on)
  1. Der Kun­de hat nach der Test­pha­se (Abnah­me gemäß Punkt 5. 5)) nach schrift­li­cher Anfor­de­rung einer Zwi­schen­ab­nah­me, nach Über­ga­be  sowie nach Auf­nah­me des Echt­be­triebs („Go-Live“) die Leis­tun­gen spä­tes­tens bin­nen 8 Tagen schrift­lich abzu­neh­men („frei­zu­ge­ben“) oder all­fäl­li­ge Män­gel bzw. Schä­den schrift­lich zu rügen.
  2. Bei nicht recht­zei­ti­ger Abnah­me bzw. Rüge gel­ten die Leis­tun­gen auto­ma­tisch als abge­nom­men.
  3. Ver­deck­te Mängel/Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch inner­halb offe­ner Garantie‑, Gewähr­leis­tungs- oder Scha­den­er­satz­fris­ten auf­tre­ten, sind eben­falls bin­nen 8 Tagen ab Erkenn­bar­keit zu rügen.
  4. Die Rüge hat den Mangel/Schaden detail­liert und nach­voll­zieh­bar zu beschrei­ben; bei nicht stän­dig auf­tre­ten­den Män­geln sind Zei­ten und Rah­men­be­din­gun­gen zu nen­nen. Der Kun­de hat alle zur Untersuchung/Behebung erfor­der­li­chen Maß­nah­men zu ermög­li­chen.
  5. Bei nicht recht­zei­ti­ger Rüge sind Garantie‑, Gewähr­leis­tungs- und Scha­den­er­satz­an­sprü­che sowie sons­ti­ge Haf­tungs­an­sprü­che (insb. Regress) aus­ge­schlos­sen, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
14.3 Garan­tie
Soweit Leis­tungs­tei­le über eine von Drit­ten gewähr­te Garan­tie ver­fü­gen, ist die­se direkt beim Drit­ten gel­tend zu machen. Eine Garan­tie­zu­sa­ge des Anbie­ters besteht nur, sofern aus­drück­lich schrift­lich zuge­sagt; der Garan­tie­an­spruch ver­jährt sechs Mona­te ab Kennt­nis des Ein­tritts des Garan­tie­falls, spä­tes­tens aber mit Ablauf der Garan­tie­frist.
14.4 Gewähr­leis­tung (SaaS)
  1. Bei Leis­tun­gen auf Basis die­ses SaaS-Ver­tra­ges hat der Kun­de ein Recht auf Mäan­gel­be­he­bung gemäß einem all­fäl­lig imple­men­tier­ten Ser­vice-Level (sofern ver­ein­bart).
  2. Bei Leis­tun­gen, die nicht auf Basis die­ses SaaS-Ver­tra­ges erbracht wer­den (z. B. Zusatz­leis­tun­gen außer­halb der SaaS-Nut­zung), wer­den Gewähr­leis­tung und Gewähr­leis­tungs-Regress auf sechs Mona­te ab Über­ga­be beschränkt, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
  3. Verbesserung/Austausch, Preis­min­de­rung oder Wand­lung erfol­gen nach Wahl des Anbie­ters, soweit gesetz­lich zuläs­sig; durch Män­gel­be­he­bung wird die Gewähr­leis­tungs­frist weder ver­län­gert noch beginnt sie neu zu lau­fen.
14.5 Aktua­li­sie­rungs­pflicht / Irr­tum / Ver­kür­zung über die Hälf­te
  1. Die Aktua­li­sie­rungs­pflicht gemäß § 7 VGG wird aus­ge­schlos­sen, soweit zuläs­sig.
  2. Das Recht zur Anfech­tung wegen Irr­tums und wegen Ver­kür­zung über die Hälf­te ist aus­ge­schlos­sen, soweit zuläs­sig.
  1. Haf­tung, KI-Inhal­te, Dritt­leis­tun­gen, Ver­falls­fris­ten, Beweis­last, Nach­frist, Rück­tritt
15.1 Zuläs­si­ge Nut­zung / Haf­tung für KI-Inhal­te / Sicher­heits­maß­nah­men
  1. Die Nut­zung des Diens­tes, ein­schließ­lich aller durch den Kun­den kon­fi­gu­rier­ten oder ein­ge­setz­ten KI-Instan­zen/­Agen­ten, ist aus­schließ­lich zu Zwe­cken zuläs­sig, die im Rah­men einer gewöhn­li­chen Geschäfts­tä­tig­keit und im Ein­klang mit gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erfol­gen. Dem Kun­den ist eine über die Bestim­mun­gen des Ver­trags hin­aus­ge­hen­de Nut­zung unter­sagt. Die Nut­zung ist aus­schließ­lich im Rah­men des ver­ein­bar­ten Umfangs zuläs­sig. Unbe­fug­te Zugrif­fe durch Drit­te auf den Dienst hat der Kun­de durch geeig­ne­te Maß­nah­men und Vor­keh­run­gen zu ver­hin­dern. Im Fal­le eines Ver­sto­ßes ist der Kun­de zur umge­hen­den Mel­dung an den Anbie­ter ver­pflich­tet.
  2. Bei der Abfrage/Verarbeitung von Bestell­da­ten, Zugangs­da­ten oder sonst sicher­heits­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen ist der Kun­de ver­pflich­tet, geeig­ne­te Sicher­heits­maß­nah­men (z. B. Sicher­heits­ab­fra­gen oder Mehr­fach­au­then­ti­fi­zie­rung) in den Dialogfluss/Prozess ein­zu­bau­en.
15.2 Scha­den­er­satz und sons­ti­ge Ansprü­che (inkl. Regress) / Ver­fall
  1. Scha­den­er­satz­an­sprü­che und Ansprü­che auf­grund ande­rer Haf­tungs­re­ge­lun­gen, ins­be­son­de­re Regress­an­sprü­che, des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, soweit die­se nicht auf krass gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Anbie­ters beru­hen.
  2. Von die­sem Haf­tungs­aus­schluss aus­ge­nom­men sind Ansprü­che auf­grund von Per­so­nen­schä­den sowie Ansprü­che auf­grund nicht dis­po­si­ti­ver (zwin­gen­der) Haf­tungs­vor­schrif­ten.
  3. Der­ar­ti­ge Ansprü­che ver­fal­len in sechs Mona­ten ab Kennt­nis des Scha­dens und des Schä­di­gers; jeden­falls aber nach drei Jah­ren ab der Ver­let­zungs­hand­lung, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
15.3 Haf­tung bei Nicht­ein­hal­tung garan­tier­ter Betriebs­zeit (SLA)
Soweit eine garan­tier­te Betriebszeit/Verfügbarkeit ver­ein­bart ist, ist die Haf­tung im Fall der Nicht­ein­hal­tung – soweit die­se nicht auf Vor­satz oder krass gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht – auf die Aus­stel­lung einer Gut­schrift in der ver­ein­bar­ten Form und Höhe beschränkt. Die Gut­schrift ist bin­nen 60 Tagen ab Bekannt­wer­den der Nicht­ein­hal­tung über die Sup­port-Adres­se anzu­for­dern, andern­falls ver­fällt der Anspruch.
15.4 Haf­tung bei ver­ein­bar­ten Fremd­leis­tun­gen / Third-Par­ty-Pro­ducts
  1. Bei ver­ein­bar­ten Fremd­leis­tun­gen/Third-Par­ty-Pro­ducts besteht die Ver­pflich­tung des Anbie­ters aus­schließ­lich in der fach­ge­rech­ten Beauf­tra­gung, Koor­di­nie­rung und Bear­bei­tung, nicht jedoch in der fach­ge­rech­ten Aus­füh­rung der Fremd­leis­tun­gen.
  2. Drit­te, die ver­ein­bar­te Fremd­leis­tun­gen erbrin­gen, sind kei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbie­ters; für die Fremd­leis­tun­gen selbst ist jeg­li­che ver­schul­dens­ab­hän­gi­ge Haf­tung zusätz­lich auf Aus­wahl­ver­schul­den redu­ziert und jeg­li­che ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung aus­ge­schlos­sen, soweit zuläs­sig.
  3. Wer­den Fremd­leis­tun­gen auf Wei­sung des Kun­den her­an­ge­zo­gen (vom Kun­den aus­ge­wählt), ist jeg­li­che Haf­tung des Anbie­ters aus­ge­schlos­sen, soweit zuläs­sig.
15.5 Haf­tung bei Inte­gra­ti­on von Fremdleistungen/Komponenten durch den Kun­den
  1. Für durch den Kun­den inte­grier­te Kom­po­nen­ten, Schnitt­stel­len, Daten, Rech­te oder sons­ti­ge Produkte/Leistungen des Kun­den oder Drit­ter trifft den Anbie­ter kei­ne Haf­tung.
  2. Wird der Anbie­ter über die Rechts­wid­rig­keit sol­cher inte­grier­ten Leis­tun­gen infor­miert, ist der Anbie­ter berech­tigt und – soweit gesetz­lich erfor­der­lich – ver­pflich­tet, die­se zu deaktivieren/löschen und/oder den Ver­trag aus wich­ti­gem Grund auf­zu­lö­sen. Der Kun­de hält den Anbie­ter dies­be­züg­lich schad- und klag­los.
15.6 Haf­tung bei Ver­wen­dung von Services/Komponenten Drit­ter
Soweit der Anbie­ter ver­ein­ba­rungs­ge­mäß auf Ser­vices und Kom­po­nen­ten Drit­ter auf­baut, ist jeg­li­che ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung für die­se Services/Komponenten aus­ge­schlos­sen und jeg­li­che ver­schul­dens­ab­hän­gi­ge Haf­tung zusätz­lich auf Aus­wahl­ver­schul­den redu­ziert, soweit zuläs­sig.
15.7 Haf­tung bei kos­ten­lo­sen Leis­tun­gen
Soweit der Anbie­ter Leis­tun­gen oder Leis­tungs­tei­le kos­ten­los erbringt, ist jeg­li­che Haf­tung hier­für aus­ge­schlos­sen, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
15.8 Kei­ne Schutz­wir­kung zuguns­ten Drit­ter
Aus­drück­lich ver­ein­bart wird, dass die­ser Ver­trag kei­ne Schutz­wir­kung zuguns­ten Drit­ter ent­fal­tet.
15.9 Beweis­last
Eine Beweis­last­um­kehr zu Las­ten des Anbie­ters ist aus­ge­schlos­sen. Ins­be­son­de­re sind das Vor­lie­gen eines Man­gels zum Über­ga­be­zeit­punkt, Zeit­punkt der Fest­stel­lung, Recht­zei­tig­keit der Män­gel­rü­ge sowie Verschulden/Grad des Ver­schul­dens vom Kun­den zu bewei­sen, soweit zuläs­sig.
15.10 Nach­frist
Im Fall nicht ver­ein­ba­rungs­ge­mä­ßer Ver­trags­er­fül­lung ist der Kun­de erst dann zur Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen berech­tigt, wenn er dem Anbie­ter schrift­lich eine ange­mes­se­ne, zumin­dest aber 14-tägi­ge Nach­frist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auf­lö­sung aus wich­ti­gem Grund, soweit zuläs­sig.
15.11 Ver­trags­rück­tritt (Form)
Ein Ver­trags­rück­tritt durch den Kun­den ist schrift­lich mit­tels ein­ge­schrie­be­nen Briefs zu erklä­ren, soweit zuläs­sig.
15.12 Höhe­re Gewalt
Kei­ne der Par­tei­en haf­tet für die Nicht­er­fül­lung oder ver­zö­ger­te Erfül­lung ihrer Ver­pflich­tun­gen, wenn die­se auf höhe­rer Gewalt beruht. Höhe­re Gewalt umfasst ins­be­son­de­re Natur­ka­ta­stro­phen, Krieg, Ter­ro­ris­mus, Pan­de­mien, Streiks, behörd­li­che Maß­nah­men oder Aus­fall kri­ti­scher Infra­struk­tur, soweit die­se Ereig­nis­se außer­halb der Kon­trol­le der betrof­fe­nen Par­tei lie­gen und von die­ser nicht zu ver­tre­ten sind.
  1. Geheim­hal­tung
    1. Bei­de Par­tei­en ver­pflich­ten sich, ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen geheim zu hal­ten und nur zur Ver­trags­er­fül­lung zu ver­wen­den.
    2. Aus­nah­men: öffent­lich bekann­te Infor­ma­tio­nen, recht­mä­ßig von Drit­ten erlang­te Infor­ma­tio­nen, gesetz­li­che Offen­le­gungs­pflich­ten.
  2. Ände­run­gen der AGB
    1. Der Anbie­ter darf die­se AGB aus sach­li­chem Grund (Recht, Sicher­heit, Tech­nik) ändern.
    2. Ände­run­gen wer­den dem Kun­den min­des­tens 14 Tage vor Inkraft­tre­ten bekannt­ge­ge­ben. Wider­spricht der Kun­de, kann der Anbie­ter den Ver­trag zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt kün­di­gen.
  3. Schluss­be­stim­mun­gen
    1. Es gilt öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluss der Kol­li­si­ons­nor­men und UN-Kauf­recht.
    2. Gerichts­stand: Wien, soweit gesetz­lich zuläs­sig.
    3. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt der Rest wirk­sam (sal­va­to­ri­sche Klau­sel).
    4. Erklä­run­gen per E‑Mail sind zuläs­sig, sofern nicht zwin­gen­des Recht Schrift­form ver­langt (Punkt 15.11 bleibt davon unbe­rührt).
    5. Ver­trags­spra­che ist Deutsch. Soweit Über­set­zun­gen die­ser AGB ange­fer­tigt wer­den, ist im Zwei­fel die deut­sche Fas­sung maß­geb­lich.